Der QS-Ausschuss besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Fachleuten. Seine Amtsdauer beträgt 2 Jahre und währt bis zur Neuwahl. Er wählt aus seiner Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter.
Dem QS- Ausschuss sollen neben Mitgliedern der Güteschutzgemeinschaft sowohl der mit der Fremdüberwachung Beauftragte als auch neutrale Sachverständige, ggf. Behördenvertreter, angehören.
Der QS-Ausschuss
• erarbeitet QS-Richtlinien mit Anforderungen und Prüfbestimmungen,
• prüft und entscheidet über Anträge auf Verleihung des ZMB-QS-Zertifikats,
• überwacht ZMB-QS-Zertifikat-Inhaber daraufhin, dass sie die QS-Richtlinien einhalten,
• bestellt Vorstandsmitglieder gemäß Abschnitt 7.4 der Satzung,
• unterstützt den Vorstand.
Die Mitglieder des QS-Ausschusses sind hinsichtlich der Entscheidungen im Ausschuss an Weisungen nicht gebunden. Bei Besorgnis der Befangeheit sind sie von der Ausfhrung ihres Amtes ausgeschlossen. Ihr Obmann vertritt den QS-Ausschuss gegenüber den übrigen Organen und Mitgliedern des Vereins.
In der Mitgliederversammlung 2017 wurde der QS-Ausschuss wie folgt gewählt:
Leiter | Dipl.-Ing. Frank Pohle | |
Obmann | Dr. Dieter Figge | |
Fremdüberwacher und | Dipl-Ing. Alfred Felderhoff | |
Weitere Mitglieder | Roger Allamode | Dipl.-Ing. (FH) Andreas Fiedler |
Bernhard Fröhler | Matthias Schneider | |
Dipl.-Ing. (FH) | ||
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