Fremdüberwachung

Für den Nachweis der Übereinstimmung nach MVV TB C 2 bzw. Verwendbarkeitsnachweisen (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung), entsprechend Anerkennungsbescheiden wird in den Bauordnungen der Bundesländer (vgl. SächsBO § 23) eine Fremdüberwachung und Zertifizierung gefordert. Dafür muss der Hersteller zunächst einen Überwachungs- und Zertifizierungsvertrag mit einer bauaufsichtlich dafür anerkannten Stelle abschließen.

Der Güteschutz Ziegelmontagebau e.V. nimmt als anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle diese gesetzlich geregelte Überwachung wahr.

Dabei werden zunächst in einer Erstprüfung die personellen und technischen Voraussetzungen für eine ordnugnsgemäße und regelkonforme Fertigung im Werk überprüft. Für die werkseigene Produktionskontrolle sind in einem Handbuch die erforderlichen Maßnahmen, Kontrollen und Aufzeichnungen beim laufenden Produktionsprozess dokumentiert, die eine gleichbleibende Fertigungsqualität sicherstellen. Das Einhalten dieser Vorgaben wird von der Überwachungsstelle mindestens zweimal jährlich in den Regelprüfungen kontrolliert.

Wenn diese Überprüfungen zeigen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, wird ein Übereinstimmungszertifikat ausgestellt, welches Grundlage für die Kennzeichnung der Produkte mit dem Übereinstimmungszeichen ist. Dadurch wird dokumentiert, dass die ausgelieferten Bauprodukte den Angaben der bautechnischen Unterlagen sowie den Anforderungen der Normen, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen oder Zustimmungen im Einzelfall entsprechen.

Die hier angesprochenen Wand- und Deckenelemente sind bisher nicht in harmonisierten europäischen EN-Normen geregelt, unterliegen daher also nicht der Konformitätsbewertung nach EU-Bauproduktenverordnung durch eine notifizierte Stelle mit dann notwendiger Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, sondern sind in der MVV TB C 2 (Bauregelliste A, Teil 1) enthalten bzw. nach Verwendbarkeitsnachweisen (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / allgemeine Bauartgenehmigung) geregelt, wo die Übereinstimmungsbestätigung durch ÜZ gefordert wird, also Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle, wie oben erläutert.