Vorstand

Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Obmann des QS-Ausschusses und bis zu 8 Vorstandsmitgliedern. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre und währt bis zur Neuwahl des Vorstandes. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand leitet den Verein ehrenamtlich.