Fachausschuss

Der Fachausschuss besteht aus dem Leiter der Überwachungsgemeinschaft und mindestens 3 Herstellern, ggfs. auch aus weiteren, von Produktherstellern unabhängigen Personen.

Im Fachausschuss werden die Ergebnisse der Fremdüberwachung beraten; der Fachausschuss entscheidet über Empfehlungen an den Leiter der Überwachungsgemeinschaft.

Die Mitglieder des Fachausschusses führen ohne Berücksichtigung von Einzelinteressen ihre Aufgaben unparteilich durch. Sie sind hinsichtlich  ihrer Entscheidungen an Weisungen nicht gebunden. Bei Besorgnis der Befangenheit werden Fachausschussmitglieder von der Abstimmung in der betreffenden Angelegenheit ausgeschlossen. Mitglieder des Fachausschusses erteilen Dritten keine Auskünfte über Überwachungs- und Zertifizierungsergebnisse sowie betriebliche Einrichtungen der Herstellwerke.