QS-Ausschuss

Der QS-Ausschuss  besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Fachleuten. Seine Amtsdauer beträgt 2 Jahre und währt bis zur Neuwahl. Er wählt aus seiner Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter. Dem QS- Ausschuss sollen neben Mitgliedern der Güteschutzgemeinschaft sowohl der mit der Fremdüberwachung Beauftragte als auch neutrale Sachverständige, ggf. Behördenvertreter, angehören.

Der QS-Ausschuss

  • erarbeitet QS-Richtlinien mit Anforderungen und Prüfbestimmungen,
  • prüft und entscheidet über Anträge auf Verleihung des ZMB-QS-Zertifikats,
  • überwacht ZMB-QS-Zertifikat-Inhaber daraufhin, dass sie die QS-Richtlinien einhalten,
  • bestellt Vorstandsmitglieder gemäß Abschnitt 7.4 der Satzung,
  • unterstützt den Vorstand.

Die Mitglieder des QS-Ausschusses sind hinsichtlich der Entscheidungen im Ausschuss an Weisungen nicht gebunden. Bei Besorgnis der Befangeheit sind sie von der Ausfhrung ihres Amtes ausgeschlossen. Ihr Obmann vertritt den QS-Ausschuss gegenüber den übrigen Organen und Mitgliedern des Vereins.